← BZO Russikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 37 · Funktionale Zonenkonformität

BZO Russikon · S. 13 · Original-PDF

In Wohnzonen (W) und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG) sind nur Nutzungsarten zugelassen, die funktional zonenverträglich sind. In Wohnzonen (W) und Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung (WG) mit einem Wohnanteil von über 60 % sind ungeachtet der Rechtsform der Trägerschaft insbesondere folgende Betriebsarten und Nutzungen nicht zugelassen: - Stiptease-Lokale, Table-Dance-Lokale und ähnliche Formen von Nachtlokalen; - Bordellbetriebe, Massagesalons und ähnliche Formen sexgewerblicher Nutzung. Art. 38Wohnzone W1Die geschlossene Bauweise ist bis zur Gesamtlänge von 24 m gestattet, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. In Hanglagen ist zusätzlich ein talseitig sichtbares, anrechenbares Untergeschoss zulässig, sofern die Hauptfirstrichtung parallel zum Hang verläuft. Das anrechenbare Untergeschoss darf nur talseitig durch Abgrabung freigelegt werden. Es sind Betriebe mit nicht störender Nutzung gestattet. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens ½ der Summe der Gesamtnutzfläche betragen.

Art. 39Wohnzone W2 Es sind Betriebe mit nicht störender Nutzung gestattet. Der Anteil der gewerblich genutzten Fläche darf höchstens ½ der Summe der Gesamtnutzfläche betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.