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Art. 58 · Anforderungen

BZO Pfäffikon ZH · S. 17 · Original-PDF

Die Sonderbauvorschriften können beansprucht werden, sofern folgende Anforderungen erfüllt werden:

–Bebauung und Gestaltung der Aussenräume nach einheitlichen Gestaltungsgrundsätzen, welche auf das vom Gemeinderat festgelegte Leitbild Zentrum abgestimmt sind

–differenzierte Gebäudetypologien und Neubauten mit Rücksicht auf bestehende räumliche Identitäten

–Aufwertung halböffentlicher Höfe

–Erdgeschoss mit einer Mindesthöhe (Oberkante Boden - Oberkante Boden) von 4.00 m

–zweckmässige Erschliessungs- und Parkierungslösung Erleichterungen

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.