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Art. 39 · Baumbestand

BZO Pfäffikon ZH · S. 14 · Original-PDF

1 Die im Zonenplan und in den Detailplänen eingetragenen Einzelbäume oder Baumgruppen sind zu erhalten. Das Fällen ist bewilligungspflichtig. 2 Im Übrigen wird auf die §§ 238 a Abs. 3 und 309 lit. n PBG verwiesen. Begrünung / Grün-

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.