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Art. 32 · Nutzweise

BZO Pfäffikon ZH · S. 12 · Original-PDF

1 In den Industrie- und Gewerbezonen sind neben Industrie- und Gewerbebauten auch Handels- und Dienstleistungsbetriebe zugelassen. Läden für den Verkauf von Gütern des täglichen Bedarfs dürfen eine Verkaufsfläche von höchstens 500 m2 aufweisen. 2 In der Industrie- und Gewerbezone nordöstlich der Kempttalstrasse (Neuhaus/Matten) sind höchstens mässig störende Betriebe gestattet. Betriebe, die unverhältnismässigen Verkehr auslösen, werden stark störenden gleichgestellt. 3 Für vorübergehend angestellte Personen sind provisorische Gemeinschaftsunterkünfte zulässig. 4 Pro Gebäude sind standortgebundene Wohnräume zulässig, deren Geschossfläche höchstens 20 % der gesamten Betriebsfläche, jedoch max. 250 m2 betragen darf. Bauweise

IG IIG II
Baumassenziffer max. m3/m26.59.0
Gesamthöhe max.15 m*20 m*
Grundabstand max.3.50 m3.50 m

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.