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Art. 30 · Dachgestaltung

BZO Pfäffikon ZH · S. 12 · Original-PDF

1 Dacheinschnitte und Dachaufbauten dürfen insgesamt nicht breiter als ein Drittel der betreffenden Fassadenlänge sein. Dachaufbauten und -einschnitte sind nur für die Belichtung des 1. Dachgeschosses zugelassen. 2 In den im Zonenplan speziell bezeichneten Gebieten sind für Hauptgebäude nur Satteldächer mit einer Dachneigung von min. 30° alter Teilung gestattet. Für eingeschossige Anbauten sind auch andere Dachformen zulässig. D. Industrie- und Gewerbezonen Grundmasse

IG IIG II
Baumassenziffer max. m3/m26.59.0
Gesamthöhe max.15 m*20 m*
Grundabstand max.3.50 m3.50 m

Tabelle von S. 12 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.