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Art. 29 · Geschlossene Bauweise

BZO Pfäffikon ZH · S. 11 · Original-PDF

In den Wohnzonen ist die geschlossene Überbauung bis zur jeweiligen zonengemässen max. Gebäudelänge gestattet, wenn an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. Die max. Gesamtlänge entspricht der max. Gebäudelänge. Seite 11 von 18 Dachgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.