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Art. 25 · Nutzweise, Bauweise
BZO Pfäffikon ZH · S. 10 · Original-PDF
1 Es sind Wohnungen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig. 2 Die geschlossene Überbauung ist gestattet. In der Zone Z4.0 ist sie nur zulässig, wenn an ein angrenzendes Gebäude angebaut oder gleichzeitig gebaut wird. 3 Die Bauten in der Zone Z3.5 dürfen auf bestehende Baufluchten gestellt werden, sofern die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann. Dachgestaltung
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.