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Art. 24 · Grundmasse

BZO Pfäffikon ZH · S. 10 · Original-PDF

Z3.5 Z4.0 Baumassenziffer für Hauptgebäude sowie Kleinbauten und Anbauten m3/m2 max. Für verglaste Balkone, Veranden und andere Vorbauten ohne heiztechnische Installationen, soweit sie dem Energiesparen dienen, gilt eine zusätzliche Baumassenziffer 3.5 0.3 4 0.3 Traufseitige Fassadenhöhe max. 12 m 14.50 m Gesamthöhe max. 15 m 18 m Grundabstände

–kleiner Grundabstand min.

–grosser Grundabstand min. 3.50 m 3.50 m 5 m 10 m Die Geschosszahl ist im Rahmen der zulässigen Fassadenhöhe frei. 2 Der grosse Grundabstand gilt für die am meisten in Richtung Südost bis Südwest gerichtete Hauptwohnseite, der kleine Grundabstand für die übrigen Gebäudeseiten sowie für Ökonomiegebäude. Bestehende Gebäude 3 Bestehende Gebäude in der Zone Z3.5 dürfen unter Beibehaltung der Lage und des Gebäudeprofiles umgebaut oder ersetzt werden. Abweichungen können gestattet oder angeordnet werden, wenn diese auf das vom Gemeinderat festgelegte Leitbild Zentrum abgestimmt sind. Nutzweise, Bauweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.