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Art. 32 · Fachgutachten

BZO Lindau · S. 17 · Original-PDF

Die Baubehörde kann Bauvorhaben, die Auswirkungen bezüglich ihrer Erscheinung auf die Umgebung erwarten lassen, fachlich begutachten lassen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.