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Art. 7.9 · Spiel- und Ruheflächen
BZO Hittnau · S. 14 · Original-PDF
7.9 Bei Mehrfamilienhäusern und Arealüberbauungen haben die gesetzlich verlangten Spiel- und Ruheflächen 10 % der Grundstücksfläche zu betragen.
–14 - Abfall, Kompost
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.