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Art. 7.8 · Abstellplätze für Fahrräder, Motorfahrräder, Kinderwagen und dergleichen
BZO Hittnau · S. 14 · Original-PDF
7.8 Bei Wohn- und Geschäftshäusern sind in der Nähe des Hauseinganges genügend grosse, gut zugängliche Abstellflächen für Fahrräder, Motorfahrräder und Kinderwagen bereitzustellen. Spiel- und Ruheflächen
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.