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Art. 7.13

BZO Hittnau · S. 16 · Original-PDF

7.13 Die Bau- und Zonenordnung tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung der kantonalen Genehmigung in Kraft. GEMEINDEVERSAMMLUNG DER POLITISCHEN GEMEINDE HITTNAU

Ch. Hitz M. Gautschi Gemeindepräsident Gemeindeschreiber

Auf die Nennung der weiblichen Form wird verzichtet, da sie in der männlichen Form mitgemeint ist.

–16 - 8. Anhänge Anhang 1 Hinweis auf die wichtigsten, direkt anwendbaren kant. Vorschriften Regelungen im Planungs- und Baugesetz

–Ausnahmebewilligungen §

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.