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Art. 7.1.1 · Fehlen Baulinien für öffentliche und private Strassen sowie Wege und erscheint …
BZO Hittnau · S. 12 · Original-PDF
7.1.1 Fehlen Baulinien für öffentliche und private Strassen sowie Wege und erscheint eine Festsetzung nicht nötig, haben unterirdische Gebäude gegenüber Strassen und Wegen einen Abstand von 3.5 m einzuhalten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.