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Art. 6.1 · Grundmasse
BZO Hittnau · S. 2 · Original-PDF
6.1 Grundmasse 6.1 Es gelten die kantonalrechtlichen Bauvorschriften. Die maximale Gebäudehöhe beträgt 7.5 m. Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.