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Art. 5.2 · Grenzabstände

BZO Hittnau · S. 11 · Original-PDF

5.2 Gegenüber Grundstücken, die in einer Wohnzone liegen, sind die Abstände jener Bauzone einzuhalten. 6. Erholungszonen Grundmasse

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.