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Art. 3.3.2 · Dachaufbauten, Dachflächenfenster

BZO Hittnau · S. 10 · Original-PDF

3.3.2 Dachaufbauten, Dachflächenfenster Dachaufbauten und überdachte Dacheinschnitte sind nur im ersten Dachgeschoss erlaubt. Sie dürfen zusammen höchstens einen Drittel der betreffenden Fassadenlänge betragen. In die Dachfläche eingelassene Dachflächenfenster bis zu einer Glasfläche von max. 1.03 m2 sind gestattet. Sie können zusammengefasst und als Lichtbänder parallel oder senkrecht zum First angeordnet werden. Nutzweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.