← BZO Hittnau · Inhaltsverzeichnis

Art. 2.5.3 · Reklamen

BZO Hittnau · S. 8 · Original-PDF

2.5.3 Reklamen Es sind nur betriebseigene Reklamen in unaufdringlich wirkender Form und Grösse gestattet. Nutzweise

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.