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Art. 2.5.3 · Reklamen
BZO Hittnau · S. 8 · Original-PDF
2.5.3 Reklamen Es sind nur betriebseigene Reklamen in unaufdringlich wirkender Form und Grösse gestattet. Nutzweise
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.