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Art. 2.5.2 · Bäume und Sträucher

BZO Hittnau · S. 8 · Original-PDF

2.5.2 Bäume und Sträucher Es sind vorzugsweise einheimische, standortgerechte Bäume und Sträucher zu pflanzen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.