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Art. 2 · Dachgeschosse

BZO Hittnau · S. 6 · Original-PDF

2 Grundabstände für Hauptgebäude

–klein mind. 3.5 m

–gross mind. 5.0 m Gebäudehöhe max. 7.5 m Gebäudelänge max. 30.0 m Gesamtlänge max. 50.0 m Das Bauen bis an die Strassengrenze ist unter Wahrung der Verkehrssicherheit erlaubt. Diese Grundmasse gelten nicht in der Kernzone von Balchenstal, wo ausser Besonderen Gebäuden keine Neubauten zugelassen sind. Die Besonderen Gebäude dürfen das Ortsbild nicht beeinträchtigen. Dachgestaltung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.