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Art. 43 · Bauzone mit speziellen Vorschriften Zugerberg

BZO Bauordnung der Stadt Zug · S. 21 · Original-PDF

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Zugerberg ist für Schulen, Wohnen, Erholung und ähnliche Nutzungen bestimmt.

2Die Erneuerung und teilweise Änderung der bestehenden Bauten und Anlagen sind gestattet. Für Neubauten sowie grössere Um- und Ausbauten besteht eine Bebauungsplanpflicht.

3Die Bauzone mit speziellen Vorschriften Zugerberg wird der Lärmschutz-­ Empfindlichkeitsstufe II zugewiesen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.