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Art. 4 · Wohnzone (W)

BZO Bauordnung Walchwil · S. 2 · Original-PDF

1Die Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke sowie familienergänzende Betreuung bestimmt.

2Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.

3In dem im Zonenplan schwarz gestrichelt umrandeten Gebiet AeschGutsch dürfen keine oberirdischen Bauten erstellt werden.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.