← BZO Walchwil · Inhaltsverzeichnis
Art. 30 · Aussichtsschutz
BZO Bauordnung Walchwil · S. 12 · Original-PDF
1Zum Schutz der im Anhang 1 aufgeführten Aussichtslagen und –punkte kann der Gemeinderat in den im Zonenplan bezeichneten Punkten die Lage eines Gebäudes, die Fassaden- und Gesamthöhe, die Dachgestaltung so wie die Umgebungsgestaltung und Bepflanzung festlegen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.