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Art. 26 · Besondere Abstände

BZO Bauordnung Walchwil · S. 11 · Original-PDF

1Gegenüber Privatstrassen gelten die Abstandsvorschriften für öffentliche Gemeindestrassen, sofern im Strassenreglement keine anderen Bestimmun­ gen erlassen sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.