← BZO Walchwil · Inhaltsverzeichnis
Art. 24 · Zone für Gewässerraum (GWR)
BZO Bauordnung Walchwil · S. 10 · Original-PDF
1Die Zone für Gewässerraum dient der Freihaltung des bundesrechtlichen Gewässerraums. Es sind Nutzungen nach Massgabe des Bundesrechts zu lässig.
2Die Sanierung, die Erneuerung, der Um- und Neubau von Gebäuden rich tet sich nach § 8 dieser Bauordnung.
3Zonen für Gewässerraum sind einer Grundnutzung überlagert. 10 Gemeinde Walchwil 7.1-1
3Bauvorschriften
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.