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Art. 24 · Zone für Gewässerraum (GWR)

BZO Bauordnung Walchwil · S. 10 · Original-PDF

1Die Zone für Gewässerraum dient der Freihaltung des bundesrechtlichen Gewässerraums. Es sind Nutzungen nach Massgabe des Bundesrechts zu­ lässig.

2Die Sanierung, die Erneuerung, der Um- und Neubau von Gebäuden rich­ tet sich nach § 8 dieser Bauordnung.

3Zonen für Gewässerraum sind einer Grundnutzung überlagert. 10 Gemeinde Walchwil 7.1-1

3Bauvorschriften

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.