← BZO Walchwil · Inhaltsverzeichnis

Art. 18 · Allgemeine Bestimmungen

BZO Bauordnung Walchwil · S. 8 · Original-PDF

1Die übrigen Nichtbauzonen mit speziellen Vorschriften werden nicht, teil­ weise oder nur vorübergehend nicht landwirtschaftlich genutzt und dienen anderen, im Zonenplan bezeichneten Nutzungen.

2In allen übrigen Nichtbauzonen mit speziellen Vorschriften sind zu den Grundstücken in angrenzenden Zonen die Grenz- und Gebäudeabstände dieser Zonen einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.