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Art. 13 · Bebauungsplanpflicht

BZO Bauordnung Walchwil · S. 5 · Original-PDF

1In den im Zonenplan mit durchzogener Linie schwarz umrandeten Gebie­ ten darf nur auf der Grundlage eines ordentlichen Bebauungsplans gebaut werden.

2In den im Zonenplan mit durchzogener Linie grau umrandeten Gebieten darf nur auf der Grundlage eines einfachen oder ordentlichen Bebauungs­ plans gebaut werden. 1) Sofern die Grundstücksform die Einhaltung der Grünflächenziffer trotz effizienter An­ ordnung der Bauten und Umgebungsbereiche verunmöglicht, kann in begründetem Mass von der Grünflächenziffer abgewichen werden. 2) Sofern ein Dachgeschoss im Sinne von § 24 V PBG realisiert wird, erhöht sich in der W1 und W2 die max. Ausnützungsziffer um 0.05. 3) Sofern ein Dachgeschoss im Sinne von § 24 V PBG realisiert wird, erhöht sich in der W1 und W2 die max. Ausnützungsziffer um 0.05. 5 7.1-1 Gemeinde Walchwil

3Die Gebiete mit Bebauungsplanpflicht haben neben den Anforderungen von § 32 PBG nachfolgende Zielsetzungen zu erfüllen und im Bebauungs­ plan nachzuweisen.

Bezeich­ nungMax. Aus­ nützungs­ zifferGewerbe- bonusVollge­ schosszahlGebäude­ längeGrenzab­ standGrünflä­ chenziffer1)
W10.452)-125 m4 m40 %
W20.553)-225 m4 m40 %
W30.70-330 m4 m30 %
WA20.550.20225 m4 m30 %
WA30.700.20330 m4 m20 %
K0.90-2-4 m-

Tabelle von S. 5 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.