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Art. 13a · Einfache Bebauungsplanpflicht Hörndli

BZO Bauordnung Walchwil · S. 6 · Original-PDF

1Die Höhenstaffelung der Bebauung hat hinsichtlich des Hanggebiets sorg­ fältig zu erfolgen. Terrainveränderungen sind möglichst klein zu halten und die Grünflächen möglichst gross vorzusehen. Die Verkehrsflächen sind mög­ lichst zu minimieren. Die Parkierung hat grundsätzlich unterirdisch zu erfol­ gen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.