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Art. 45 · Abstellplätze auf fremdem Grund

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 22 · Original-PDF

1Abstellplätze auf fremdem Grund werden als Pflichtparkplätze anerkannt, sofern sie sich in angemessener Distanz befinden und langfristig vertraglich sichergestellt werden. Entfällt die vertragliche Regelung, ist dies den Behör­ den zu melden und sind die fehlenden Parkplätze nachträglich zu erstellen oder abzugelten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.