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Art. 35 · Entsorgung

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 18 · Original-PDF

1Für geplante Wohnüberbauungen ab 15 Wohnungen und bei logistischem Bedarf für bestehende Wohnsiedlungen sowie für einzelne oder mehrere Strassenzüge kann der Gemeinderat die Einrichtung einer öffentlichen Un­ terflur- oder einer Halbunterfluranlage für das Einzugsgebiet anordnen. 18 Gemeinde Unterägeri 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.