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Art. 30 · Umgebungsgestaltung und ökologische Ausgestaltung

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 16 · Original-PDF

1Zusammen mit dem Baugesuch für Neu- oder Ersatzbauten ist ein Umge­ bungsplan einzureichen, der Aussagen über die Gestaltung und Bepflan­ zung der Freiräume und Grünflächen, der Spielflächen und Erschliessungs­ flächen macht; immer mit dem Ziel, eine qualitative Eingliederung mit einem hohen ökologischen Wert zu schaffen.

2Für die Umgebungsgestaltung sind standortgerechte und heimische Pflan­ zen und Saatmischungen zu verwenden. Untersagt ist das beabsichtigte An­ siedeln von invasiven Neophyten (gemäss «Schwarzer Liste» von Infoflora).

3Reine Steingärten mit geringem ökologischem Wert von mehr als 6 m² Grundfläche sind nicht zulässig. 16 Gemeinde Unterägeri 7.1-1

4Grundstücke in der Bauzone mit einer Grenze zur Landwirtschaftszone dürfen entlang dieser im Grenzabstand keine durchgehenden Mauern oder dichte Formschnitthecken enthalten. Es ist auf mindestens 1/3 der Länge zur Landwirtschaftszone eine mehrjährige Staudenpflanzung oder pro 20 m Grenze zur Landwirtschaftszone ein heimischer, standortgerechter Baum mit einer Wuchshöhe von mind. 10 m nachzuweisen.

5Versiegelungen von Aussenflächen sind auf das betriebliche Minimum zu beschränken. Wege, Parkierungsflächen und Plätze sind, sofern technisch und betrieblich möglich, sickerfähig auszugestalten.

6Bei öffentlich zugänglichen Bauten und Anlagen, bei Bauten und Anlagen mit mehr als 50 Arbeitsplätzen sowie bei Mehrfamilienhäusern, die neu er­ stellt werden, kann der Gemeinderat im Interesse des Klimaschutzes Aufla­ gen zur Setzung, Materialisierung, Bepflanzung, Belichtung und Besonnung von Bauten und Anlagen machen.

7Sauberes Wasser wie Dach-, Oberflächen- und Sickerwasser, Grundwasser und Fremdwasser darf, wo es die örtlichen Verhältnisse erlau­ ben, nicht in die Kanalisation eingeleitet werden, sondern ist unter Einhal­ tung der Gewässerschutzvorschriften versickern zu lassen oder in ein oberir­ disches Gewässer einzuleiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.