← BZO Unterägeri · Inhaltsverzeichnis
Art. 26 · Gemeindliche Naturschutzzone
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 15 · Original-PDF
1Die gemeindliche Naturschutzzone dient der Erhaltung und Förderung schutzwürdiger Lebensräume von seltenen und bedrohten Tieren und Pflan zen wie Riedwiesen, Trockenstandorten, Hecken und Feldgehölzen. Sie werden unterteilt in eine Zone A und eine Zone B.
2Einzelheiten betreffend Nutzung und Pflege kann der Gemeinderat in sepa raten Schutzplänen und Reglementen sowie Verträgen regeln.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.