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Art. 26 · Gemeindliche Naturschutzzone

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 15 · Original-PDF

1Die gemeindliche Naturschutzzone dient der Erhaltung und Förderung schutzwürdiger Lebensräume von seltenen und bedrohten Tieren und Pflan­ zen wie Riedwiesen, Trockenstandorten, Hecken und Feldgehölzen. Sie werden unterteilt in eine Zone A und eine Zone B.

2Einzelheiten betreffend Nutzung und Pflege kann der Gemeinderat in sepa­ raten Schutzplänen und Reglementen sowie Verträgen regeln.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.