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Art. 25 · Archäologische Fundstätten

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 15 · Original-PDF

1Die Zone archäologische Fundstätten dient der Erhaltung archäologisch bedeutsamer Fundstätten.

2Bauermittlungs- und Baugesuche sowie geplante bauliche Veränderungen sind dem Amt für Denkmalpflege und Archäologie zur Stellungnahme zu un­ terbreiten.

3Die Zone archäologischer Fundstätten ist einer Grundnutzung überlagert.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.