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Art. 23 · Zone für Familiengärten (Fa)

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 14 · Original-PDF

1Die Zone für Familiengärten (Fa) ist für die Einrichtung und den Betrieb von Familiengärten bestimmt. Errichtung und Änderung von für Familiengärten erforderlichen Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn keine überwiegen­ den Interessen entgegenstehen.

2Für Bauten und Anlagen gilt eine maximale Gesamthöhe von 3 m und eine maximale Grundfläche von 6 m².

3Bauten und Anlagen erfordern eine Baubewilligung. Sie müssen jederzeit rückgebaut werden können. Mit dem Baugesuch ist ein Umgebungsgestal­ tungsplan, der sich zu Flächennutzung, Ausstattung und Erschliessung äus­ sert, sowie ein Betriebsreglement, das insbesondere Betriebs- und Ruhezei­ ten, Parkierung, Düngevorschriften und Freizeitnutzung festlegt, einzurei­ chen. Anpassungen an Umgebungsgestaltungsplan und Betriebsreglement müssen durch den Gemeinderat genehmigt werden. 2.6 Schutzzonen und Schutzobjekte

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.