Art. 21 · Zone für Reitsport (Rs)
BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 13 · Original-PDF
1Die Zone für Reitsport (Rs) ist für die Einrichtung und den Betrieb von Reit sportanlagen bestimmt. Errichtung und Änderung von für den Reitsport er forderlichen Bauten und Anlagen sind zulässig, wenn keine überwiegenden Interessen entgegenstehen.
2Für Bauten und Anlagen gilt eine maximale Gesamthöhe von 11.5 m. Sämtliche Bauten und Anlagen sind der öffentlichen Kanalisation anzusch liessen.
3Bauten und Anlagen erfordern eine Baubewilligung. Der bestehende Um gebungsgestaltungsplan sowie das Betriebsreglement sind massgebend und anzuwenden. Anpassungen an diesen Unterlagen müssen durch den Gemeinderat genehmigt werden. 13 7.1-1 Gemeinde Unterägeri
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.