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Art. 13 · Bauzone mit speziellen Vorschriften «St. Anna» (BsV An)

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 10 · Original-PDF

1Die Bauzone mit speziellen Vorschriften St. Anna dient im Baubereich F1 gemäss separatem gemeindlichem Baubereichsplan Innenentwicklung der Erstellung von Bauten und Anlagen für Kliniken, Kuren, Schulen/Bildung, betreute Altersresidenz, Tourismus sowie weitere Nutzungen im öffentlichen Interesse. Zulässig sind darüber hinaus ergänzende Erholungs- und Freizeit­ angebote und ambulante Dienste. Ergänzende Wohnnutzungen von nicht mehr als 35% sind zulässig.

2Der Baubereich F1 kann alternativ auch ausschliesslich für Wohnen ge­ nutzt werden, wenn keine geeignete Nutzung gemäss obigem Absatz gefun­ den werden kann. Dann muss in einem Konkurrenzverfahren eine beson­ ders hochwertige städtebauliche und architektonische Gestaltung der Anla­ ge sichergestellt werden. 10 Gemeinde Unterägeri 7.1-1

3Die Baubereiche F3, F4 und F6 dienen der Erstellung von Bauten und An­ lagen für Kliniken, Kuren, Schulen/Bildung, betreute Altersresidenz, Touris­ mus, weitere Nutzungen im öffentlichen Interesse sowie Wohnen.

4Die Baubereiche F2 und F5 dienen unterirdischen Bauten, der Erschlies­ sung des Nachbargrundstücks sowie Kellerräumen und dürfen bis max. ein Geschoss über das Terrain herausragen, sofern eine hochwertige Integrati­ on dieser Bauteile in die Umgebungsgestaltung nachgewiesen wird.

5Auf den nicht überbauten Flächen sowie auf den nicht überbauten Tiefga­ ragen bzw. der Zufahrt ist eine zusammenhängende hochwertige Umge­ bungsgestaltung umzusetzen. Die überwiegenden Flächen sind öffentlich zugänglich zu halten und behindertengerecht zu gestalten.

6Die Stellung der Bauten richtet sich nach dem separaten gemeindlichen Baubereichsplan Innenentwicklung St. Anna, wobei die angegebenen Bau­ bereiche und Höhenangaben die max. Ausdehnung der Volumen inkl. aller Vordächer, vorspringenden Gebäudeteile und Balkone umfasst.

7Es gelten folgende Massvorschriften: Baubereich Max. Ge­ schosszahl Max. Ausnüt­ zung (AZ) Max. Gebäu­ delänge Min. Grenzab­ stand Max. Gesamt­ höhe [m ü.M.] 1 4 + 1 Attika 0.964 frei 10 m frei 1 bei reinem Wohnen 3 + 1 Attika 0.70 (Voraus­ setzung: Konkurrenz­ verfahren) 30 m 5 m 770.65 2 1 0.8 30 m 5 m frei 3 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei 4 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei 5 1 0.8 frei frei 6 3 + 1 Attika 0.975 30 m 5 m frei

8Alle Parkplätze, auch diejenigen für die Besuchenden, sind unterirdisch an­ zulegen.

BaubereichMax. VollgeschosszahlMax. anrechenbare Ge­ schossflächeOption zusätzliche aGF im UG
142'008 m²302 m²
24992 m²148 m²

Tabelle von S. 10 des Originals, Zellstruktur automatisch gelesen. Verbindlich ist das Original-PDF.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.