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Art. 1 · Zweck und Geltungsbereich

BZO Bauordnung Unteraegeri · S. 1 · Original-PDF

1Die Bauordnung und der Zonenplan regeln unter Vorbehalt des übergeord­ neten Rechts die Nutzung des Bodens und das Bauen in der Gemeinde Un­ terägeri.

2Die Bauordnung und der Zonenplan gelten für alle Bauten und Anlagen und für das gesamte Gemeindegebiet.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.