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Art. 49 · Wettbewerbe oder wettbewerbsähnliche Verfahren

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 27 · Original-PDF

1Ein Wettbewerb oder wettbewerbsähnliches Verfahren liegt vor, wenn

a)wenigstens drei Projektentwürfe von voneinander unabhängigen Verfassern

vorliegen und

b)der Gemeinderat und allenfalls weitere von ihm bestimmte Stellen am Verfahren, insbesondere aber an der Beurteilung dieser Projektentwürfe beteiligt sind.

2Die Gemeinde kann sich an den Kosten beteiligen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.