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Art. 46 · Arealbebauungen: Abweichungen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 25 · Original-PDF

Arealbebauungen dürfen bei Einhaltung der erhöhten Anforderungen gemäss § 45 und ohne zusätzliche erhebliche Belastungen von Nachbargrundstücken in einzelnen

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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480 der folgenden Punkte eng begrenzt von den Vorschriften der Einzelbauweise abweichen:

–Bauweise, Gestaltung der Bauten (Gebäude- und Dachform), Anzahl der

Pflichtparkplätze;

–Grenz- und Gebäudeabstand, wobei gegenüber benachbarten Parzellen die für die Einzelbauweise geltenden Grenz- und Gebäudeabstände einzuhalten sind.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.