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Art. 45 · Arealbebauungen: Erhöhte Anforderungen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 25 · Original-PDF

1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise entsprechend der Zone

und Nutzung erhöhten Anforderungen zu genügen, insbesondere folgenden:

–besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume;

–besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild;

–besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene

bzw. Arbeitsplatzqualität;

–besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen;

–zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das

gemeindliche Fusswegnetz;

–zweckmässige Erschliessung mit Sammelgaragen;

–zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen;

–ökologische Qualitäten

–gemeinsame Entsorgungsanlagen

–umweltfreundliche Energieversorgung

–hindernisfreies Bauen.

2Der Gemeinderat kann verlangen, dass die Autoabstellplätze in unterirdischen

Sammelgaragen zusammengefasst werden.

3Der Gemeinderat kann Etappierungen festlegen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.