Art. 45 · Arealbebauungen: Erhöhte Anforderungen
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 25 · Original-PDF
1Arealbebauungen haben gegenüber der Einzelbauweise entsprechend der Zone
und Nutzung erhöhten Anforderungen zu genügen, insbesondere folgenden:
–besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiräume;
–besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild;
–besonders gut gestaltete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene
bzw. Arbeitsplatzqualität;
–besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsanlagen;
–zweckmässige arealinterne Fussgängerverbindungen und Anschluss an das
gemeindliche Fusswegnetz;
–zweckmässige Erschliessung mit Sammelgaragen;
–zweckmässig angeordnete Abstellflächen für Fahrräder und Kinderwagen;
–ökologische Qualitäten
–gemeinsame Entsorgungsanlagen
–umweltfreundliche Energieversorgung
–hindernisfreies Bauen.
2Der Gemeinderat kann verlangen, dass die Autoabstellplätze in unterirdischen
Sammelgaragen zusammengefasst werden.
3Der Gemeinderat kann Etappierungen festlegen.
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