Art. 44 · Kleinbauten
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 24 · Original-PDF
1Für Kleinbauten gilt der § 2 V PBG.
2Der Gebäudeabstand gegenüber Bauten auf dem gleichen Grundstück und
1 z.B. Löffelsteinmauer
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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480
gegenüber Kleinbauten auf dem Nachbargrundstück können verringert werden,
sofern keine gesundheits- oder feuerpolizeilichen oder andere öffentliche Interessen verletzt werden. Sind Kleinbauten auf dem Nachbargrundstück betroffen, so ist eine Vereinbarung der beteiligten Grundeigentümer erforderlich.
3Überdachte Gartensitzplätze werden bezüglich Grenzabstand wie Kleinbauten
behandelt.
4Kleinbauten mit weniger als 5 m2 Grundfläche bedürfen keiner Baubewilligung.
Die Abstandsbestimmungen gelten. 4. Arealbebauungspläne, kantonale und gemeindliche Sondernutzungspläne Hinweis auf PBG / VPBG PBG VPBG
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.