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Art. 36 · Seeuferschutzzone

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 22 · Original-PDF

1Massgeblich für die Seeuferschutzzone ist der vom Regierungsrat erlassene Plan.

2Die Seeuferschutzzone südlich der reformierten Kirche bezweckt die Freihaltung

des Hanges von Bauten. 3.6 Baumasse

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.