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Art. 26a · Weilerzonen1

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 16 · Original-PDF

1Die Weilerzonen dienen der Erhaltung landwirtschaftlich geprägter Kleinsiedlungen.

2Bauten und Anlagen müssen sich gut in die charakteristische ländliche Umgebung einordnen. Das herkömmliche Erscheinungsbild der Gebäude und der Umgebungsgestaltung muss in den strukturellen Merkmalen erhalten bleiben. Dacheinschnitte sowie Dachausbauten, die insgesamt mehr als 1/3 der Fassadenlänge betragen, sind nicht zulässig.

3Bestehende Bauten dürfen umgebaut, ersetzt oder erweitert werden, sofern keine wesentlichen Auswirkungen auf Raum und Umwelt entstehen. Der gemeindliche Richtplan gibt den Rahmen der baulichen Entwicklung vor, insbesondere was nicht landwirtschaftliche Bauten betrifft. Das Ausmass bestehender Gebäude wird durch die Gebäudefläche, die Fassaden- und die Firsthöhe sowie die Dachform bestimmt.

4In den Weilerzonen hat die landwirtschaftliche Nutzung Vorrang. Daneben sind

das Wohnen sowie nicht oder mässig störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig. Für umgenutzte, ehemals landwirtschaftlich begründete Wohn- und Gewerbeflächen darf weder in der Weilerzone noch in der Landwirtschaftszone Ersatz geschaffen werden, der erneut landwirtschaftlichen Zwecken dient. Bei der Umnutzung eines Gebäudes zu Wohnzwecken ist die FAT- Empfehlung als Beurteilungsgrundlage beizuziehen.

5Für Neubauten in den Weilerzonen hat der Grundeigentümer sämtliche Kosten für die Erschliessung zu übernehmen. Dies gilt auch für einen einwandfreien Anschluss an das Kanalisationsnetz.

6Die Weilerzonen werden der Lärmschutz-Empfindlichkeitsstufe III zugewiesen.

Weilerzone Breitfeld

7In der Weilerzone Breitfeld sind zusätzlich Freizeit- und Gastronomienutzungen

zulässig. Die Nutzungen für Freizeit und Gastronomie dürfen nur in den bestehenden Bauvolumen realisiert und erweitert werden.

8Neubauten sind nur in den im Richtplan bezeichneten Stellen möglich.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.