← BZO Risch · Inhaltsverzeichnis

Art. 24 · 6. Landwirtschaftzonen

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 2 · Original-PDF

Plänen und Bauvorschriften 3. Gemeindliche Pläne und Bauvorschriften Hinweis auf PBG / VPBG PBG

VPBG § 24 Ergänzungsbestimmung Kernzone

1Im Erdgeschoss der Kernzone sind in der Regel keine Wohnungen zulässig. Erdgeschossräume in Bauten entlang der Kantonsstrasse müssen in jedem Fall eine einheitliche Höhe von mind. 4.0 m aufweisen.

2Für Geschäfte im Erdgeschoss ist mit Zustimmung des Nachbarn das Bauen auf

die Grenze zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.