Art. 20a · Wohn- und Arbeitszone Suurstoffi Ost
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 10 · Original-PDF
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1In der Wohn- und Arbeitszone Suurstoffi Ost darf nur im Rahmen eines Bebauungsplanes gebaut werden, der folgende Nutzungen und Masse einhält: - max. 82‘000 m2 anrechenbare Geschossflächen, davon max. 25‘000 m2 für Wohnnutzungen. Von den 25‘000 m2 ausgenommen sind betreutes Wohnen für Senioren, Pflegebedürftige und Jugendliche, sofern dieses im öffentlichen Interesse ist. Die Flächen für diese Wohnformen dürfen maximal 6‘000 m2 einnehmen. - max. 2 Hochhäuser mit einer Fassadenhöhe max. 70.0 m. Bei zwei Hochhäusern ist das zweite in der Höhe zu staffeln (Richtwert 10 m tiefer). - Die maximale Fassadenhöhe der übrigen Bauten beträgt 25m bzw. in der ersten Bautiefe entlang der Bahnlinie maximal 36 m Höhe.
2Der Bebauungsplan sichert eine hohe Qualität bezüglich städtebaulicher Konzeption, Erschliessung und Aussenraumgestaltung sowie die qualitätsvolle Weiterentwicklung ds benachbarten Gebiets Suurstoffi West.
1Änderung vom 26. November 2013, genehmigt durch die Baudirektion am 31. März 2014
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Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch 480
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.