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Art. 15 · Gemeindliche Richtpläne

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 7 · Original-PDF

Dachgestaltung

1Dachaufbauten, Einschnitte und Dachflächenfenster bei Schrägdächern dürfen

zusammen nicht breiter als 1/3 der entsprechenden Fassadenlänge sein.

2Anlagen der Haustechnik dürfen auf dem Dach nur angebracht werden, wenn

dies technisch notwendig ist; sie sind in die Dachgestaltung einzubeziehen. 3.4 Lärmschutz / Entsorgung

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.