Art. 14 · Einordnung
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 7 · Original-PDF
1Gebäude müssen sich hinsichtlich Grösse, Lage, Gestaltung und Materialisierung
des Baukörpers sowie dessen Aussenraums so in die Umgebung einordnen, dass
eine gute Gesamtwirkung entsteht.
2Bauten, Anlagen, Anschriften, Farbgebungen, Antennen und Reklamen müssen
sich so in die Landschaften sowie die Orts-, Quartier- und Strassenbilder einfügen, dass sie diese nicht beeinträchtigen.
3In der Baubewilligung können Nebenbestimmungen aufgenommen werden,
welche die Gestaltung betreffen.
4In den Ortsteilen Risch und Buonas werden besonders hohe Anforderungen an
die Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild gestellt. Der Gemeinderat kann
entsprechende Auflagen machen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.