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Art. 14 · Einordnung

BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 7 · Original-PDF

1Gebäude müssen sich hinsichtlich Grösse, Lage, Gestaltung und Materialisierung

des Baukörpers sowie dessen Aussenraums so in die Umgebung einordnen, dass

eine gute Gesamtwirkung entsteht.

2Bauten, Anlagen, Anschriften, Farbgebungen, Antennen und Reklamen müssen

sich so in die Landschaften sowie die Orts-, Quartier- und Strassenbilder einfügen, dass sie diese nicht beeinträchtigen.

3In der Baubewilligung können Nebenbestimmungen aufgenommen werden,

welche die Gestaltung betreffen.

4In den Ortsteilen Risch und Buonas werden besonders hohe Anforderungen an

die Einpassung ins Orts- und Landschaftsbild gestellt. Der Gemeinderat kann

entsprechende Auflagen machen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.