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Art. 13 · Kiesgruben
BZO Bauordnung der Einwohnergemeinde Risch · S. 7 · Original-PDF
Gemeinschaftsanlagen Bei Überbauungen mit mehr als vier Wohnungen kann der Gemeinderat verlangen, dass Gemeinschaftsräume oder -anlagen für Freizeitbeschäftigungen erstellt werden. 3.3 Einordnung, Orts- und Landschaftsbild
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.