← BZO Oberägeri · Inhaltsverzeichnis

Art. 44 · Anzahl und Lage von Abstellplätzen (AP) für Motorfahrräder und Velos

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 16 · Original-PDF

1Die Zahl der Abstellplätze für Zweiräder ist gestützt auf die VSS-Normen SN 40 281 und SN 40 065 über den leichten Zweiradverkehr (Abstellanla­ gen, Bedarfsermittlung; auch Nachfolgeregelungen des VSS) zu bestimmen.

2Die Abstellplätze für Zweiradfahrzeuge sind nach Möglichkeit ebenerdig, überdacht und bei Hauseingängen anzulegen.

3Für Wohnnutzungen ist pro drei Wohnungen mindestens ein Motorradab­ stellplatz zu erstellen und für alle anderen Nutzungen ein Abstellplatz pro 500 m² BGF. Bezüglich Lage und Zufahrt unterliegen die Motoradabstellplät­ ze denselben Anforderungen wie Autoabstellplätze. 16 Einwohnergemeinde Oberägeri 7.1-1

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.