← BZO Oberägeri · Inhaltsverzeichnis

Art. 4 · Wohnzonen

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 3 · Original-PDF

1Wohnzonen sind für Wohnzwecke, dem Wohnen vergleichbare Zwecke so­ wie die Betreuung von Personen mit besonderen Bedürfnissen bestimmt.

2Nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe sind zulässig.

3Für Gebäude in der Wohnzone W2c stellt die Geschossigkeit gemäss Ein­ zelbauweise (zwei Vollgeschosse) ein zentrales städtebauliches Anliegen dar.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.