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Art. 37 · Terrainveränderungen mit und ohne Stützmauern

BZO Bauordnung Oberaegeri · S. 14 · Original-PDF

rainveränderungen mit und ohne Stützmauern

1Das kantonale Recht gilt für Terrainveränderungen mit und ohne Stützmau­ ern.

2Mauern mit Höhen über 3 m bedürfen der expliziten Zustimmung der Bau­ behörde.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.